Als Bauherr sind Sie nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für Sicherheits- und Gesundheitsschutz, auch auf Ihrer PRIVATEN Baustelle, für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, verantwortlich. Diese erforderlichen Leistungen nach dem BauKG übernehmen wir gerne für Sie.
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